Sofortzahlungen kommen: Meilenstein-Abstimmung im Europäischen Parlament
26 / 03 / 2024
Das Europäische Parlament hat der Verordnung zur Einführung von Sofortzahlungen zugestimmt, die eine EU-weite Überweisung innerhalb von zehn Sekunden vorsieht - ein entscheidender Moment für den europäischen Zahlungsverkehr. Mittlerweile wurde der Text auch vom Europäischen Rat verabschiedet und am 19. März 2024 (Amtsblatt der Europäischen Union*) veröffentlicht.
Banken und Zahlungsdienstleister (PSP) werden zur Einhaltung der Verordnung verpflichtet, um sicherzustellen, dass sowohl EU-Bürger als auch Unternehmen die Vorteile von Sofortzahlungen nutzen können. Dies ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Einführung von Sofortzahlungen als neue Norm in der EU. Der endgültige Text wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen: 599 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 35 Enthaltungen. Dies ist eine klare politische Aussage, die das Engagement Europas für die digitale Transformation seiner Finanzlandschaft zeigt.
Aus Sicht der europäischen Regulierungsbehörden besteht die klare Absicht, die Einführung von Sofortzahlungen zu beschleunigen und gegenüber dem derzeitigen Status quo voranzutreiben und stellt eine der Schlüsselinitiativen zur Lösung des Souveränitätsproblems in der europäischen Zahlungsverkehrslandschaft dar. Ein beispielhaftes Pendant dazu ist die gleichzeitige Konzentration auf die European Payments Initiative (EPI), in der Worldline als größter Zahlungsabwickler in Europa ebenfalls eine führende Rolle einnimmt.
Die Verordnung über den Sofortzahlungsverkehr übt einen erheblichen Druck auf die Branche aus, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Hindernisse für eine breite Akzeptanz zu beseitigen. Zur Beseitigung der Haupthindernisse sieht die Verordnung folgende Maßnahmen vor: Abschaffung von Premium-Preisen, umfassende Erreichbarkeit, Überprüfung des Zahlungsempfängers zur Betrugsprävention, Übergang von transaktionsbasierten zu täglichen Kundenstrafen für eine reibungslose Abwicklung und die verpflichtende Bereitstellung von sofortigen Massenzahlungen für Firmenkunden.
Ein weiterer kritischer Aspekt der Verordnung ist der Zeitplan für die Umsetzung. Die fristgerechte Erfüllung dieser Verpflichtungen ist entscheidend, um Strafzahlungen zu vermeiden.
Frist von 9 Monaten:
- Banken im Euroraum müssen Sofortzahlungen erhalten können.
- Zahlungsverkehrsdienstleister im Euroraum müssen ihre Gebühren an die für normale Überweisungen anpassen.
- Alle EU-Zahlungsverkehrsdienstleister müssen eine Prüfung auf Sanktionen gegen Unternehmen durchführen.
Frist von 18 Monaten:
- Banken im Euroraum müssen ihren Kunden den Versand von Sofortzahlungen ermöglichen.
- Zahlungsverkehrsdienstleister in der Eurozone müssen den Dienst zur Überprüfung des Zahlungsempfängers unterstützen.
Frist von 33 Monaten:
- Banken außerhalb des Euroraums müssen Sofortzahlungen empfangen.
- Zahlungsdienstleister außerhalb des Euroraums führen eine Preisgestaltung ein, die der für normale Überweisungen entspricht.
Frist von 36 Monaten:
- Nichtbanken-Zahlungsverkehrsdienstleister (PSPs) des Euro-Währungsgebiets (PIs und EMIs) müssen Sofortzahlungen senden und empfangen.
- Nichtbanken-Zahlungsverkehrsdienstleister (PSPs) außerhalb des Euroraums (PIs und EMIs) müssen Sofortzahlungen empfangen.
Frist von 39 Monaten:
- Alle Zahlungsdienstleister außerhalb des Euroraums müssen Sofortzahlungen versenden.
- Alle Nicht-Euro-Zahlungsverkehrsdienstleister müssen den Dienst zur Überprüfung des Zahlungsempfängers unterstützen.
Betrachtet man den breiteren Kontext des europäischen Bankensektors, ergibt sich ein zweigeteiltes Bild. Die großen Banken, auf die über 90 % der Zahlungskonten entfallen, bieten Sofortzahlungen bereits an und müssen ihre Verfahren und Dienstleistungen an die Verordnung anpassen. Gleichzeitig muss eine beträchtliche Anzahl kleinerer oder spezialisierter Banken, auf die weniger als 10 % der Zahlungskonten entfallen, ebenfalls Sofortzahlungen anbieten.
Darüber hinaus müssen der European Payments Council (EPC) und die European Clearing and Settlement Mechanisms (CSM) Fristen einhalten, die über das übliche Tempo und die Fristen für die Einführung branchenweiter Änderungen hinausgehen. So gibt es z.B. innerhalb der Settlement Communities von Worldline spezifische Merkmale wie zeitkritische Sofortzahlungen (End-to-End-Verarbeitung in 5 Sekunden) / nicht zeitkritische Überweisungen, die im Rahmen der regulatorischen Anpassung berücksichtigt werden müssen. Worldline hält sich an die von den jeweiligen Eigentümern der gemeinschaftsspezifischen Merkmale festgelegten Standards und passt seinen CSM bei Bedarf an.
Für Banken, die bereits Sofortzahlungen anbieten, ist es notwendig, sich auf die Prozessänderungen und den erwarteten Anstieg des Transaktionsvolumens vorzubereiten. Worldline unterstützt seine Kunden und Partner bei diesen Veränderungen mit umfassenden und skalierbaren Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dazu gehören Dienstleistungen zur Unterstützung der Verifizierung von Zahlungsempfängern, Kundenverifizierung und Massenzahlungen, die auch als eigenständige Produkte angeboten werden, die die bestehende Verarbeitung bei allen Banken, die bereits Sofortzahlungen anbieten, ergänzen können.
Umgekehrt gehen die Herausforderungen für Banken, die noch nicht für Sofortzahlungen bereit sind, über die eigentliche Implementierung von Instant Payments hinaus und beinhalten umfassendere Aspekte wie die Umstellung auf eine 24/7/365 Servicebereitstellung mit geringer Latenz, Betrugs- und Sanktionsprüfungen. Um diesen komplexen Anforderungen gerecht zu werden, hat Worldline ein Produktpaket für Banken und Payment Service Provider entwickelt, das die Einführung von Sofortzahlungen mit minimalen Kosten und minimalen Unterbrechungen ermöglicht. Insbesondere der Stand-in-Account- und der Fund-Check-Mechanismus von Worldline übernehmen die Kernbankprozesse zur Unterstützung des Instant-Payment-Prozesses und vermeiden drastische Änderungen an der bestehenden Infrastruktur.
Worldline unterstützt bei der Abwicklung von Sofortzahlungen
Mit durchschnittlich mehr als 2 Millionen verarbeiteten Sofortzahlungen pro Tag ist Worldline bestens positioniert, bei der Umsetzung der vorgeschriebenen Änderungen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu unterstützen. Durch den Ausbau der bestehenden Partnerschaft mit Worldline konnte beispielsweise die Commerzbank ihren Kunden in Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Spanien sowie dem Vereinigten Königreich das Senden und Empfangen von Echtzeitüberweisungen in Euro anbieten. Darüber hinaus ist die Abwicklung von Sofortzahlungen in der Schweiz in Schweizer Franken möglich. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Payments Back-Office Processing Plattform von Worldline. Die skalierbare Plattform ist aufgrund der bestehenden Zusammenarbeit der beiden Partner bereits nahtlos in die Banksysteme der Commerzbank integriert. Lesen Sie hierzu auch unsere Pressemitteilung.
Erfahren Sie mehr über Sofortzahlungen.
* Amtsblatt der Europäischen Union.
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