UnionPay/Visa „Co-Branding-Karten“

UnionPay/Visa „Co-Branding-Karten“

Änderung bei der Verarbeitung aller UnionPay/Visa Co-Branding-Karten

Aufgrund der Visa Bestimmung zur Verarbeitung der UnionPay/Visa „Co-Branding-Karten“ sind alle europäischen Acquirer wie Worldline verpflichtet, sogenannte co-gebrandete UnionPay/Visa Karten als Visa Karte zu erkennen und die Transaktion über die Visa Systeme abzuwickeln. Dies bedeutet, dass alle UnionPay/Visa co-gebrandeten Karten als Visa Karten verarbeitet werden.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Auf der Vorderseite einer UnionPay/Visa co-gebrandeten Karte sind beide Logos (UnionPay und Visa) abgebildet. Bei einer UnionPay „only“ Karte ist auf der Vorderseite nur das UnionPay Logo zu sehen. In der Regel beginnt die Kartennummer auf der UnionPay „only“ Karte mit 62xxx.

  • In diesem Fall fragen Sie bitte den Karteninhaber, ob er eine UnionPay „only“ Karte besitzt.

  • Nein. Diese Änderung betrifft nur die UnionPay/Visa „Co-Branding-Karten“. Die anderen co-gebrandeten Karten wie z.B. Mastercard werden nach wie vor als UnionPay Karten verarbeitet.

  • Da die UnionPay/Visa „Co-Branding-Karte“ neu als Visa Karte verarbeitet wird, gilt Ihre bestehende Kommission für Visa interregionale Transaktionen und wird ab Mitte Juni 2021 automatisch angewendet.

  • Da die UnionPay/Visa „Co-Branding-Karte“ als Visa Karte erkannt wird, ist DCC möglich.

  • Verschiedene Gründe können zu einer Ablehnung einer Transaktion führen, z.B. wenn der Saldo zu klein ist, da die Kreditlimite ausgeschöpft ist oder eine Karte ungültig ist. In diesen und weiteren Fällen fragen Sie Ihren Kunden, ob er eine weitere Karte besitzt, beispielsweise eine UnionPay „only“ Karte.

  • Da eine UnionPay/Visa „Co-Branding-Karte“ nun als Visa Karte verarbeitet wird, ist auch eine telefonische Autorisation (Voice Autorisation) wie bei normalen Visa Karten möglich.

  • Ja. Die Buchung basiert auf der Vorautorisation, welche Sie für den MwSt. Betrag gemacht haben.