Wie Open Banking das Finanzmanagement von Unternehmen verändern kann

19 / 05 / 2023

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sehen sich bei der Verwaltung ihrer Finanzen mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Doch vor welchen Herausforderungen stehen die Unternehmen und wie unterstützt Open Banking bei der Gestaltung des Finanzmanagements für einen besseren Überblick und gleichzeitiger Kostenreduzierung?

Echtzeitüberweisungen

Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) sind bereits erfolgreich als neuer Standard etabliert. Ihre vielversprechenden und weitreichenden Vorteile werden von einigen Marktteilnehmern in der EU aktiv genutzt. Das Bezahlverfahren wurde bereits im November 2017 in Europa durch den Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss (European Payments Council, EPC) eingeführt. Vollständig ausgeschöpft wurden die Vorteile dieser neuen Zahlungslösung bisher allerdings noch nicht. Als Gründungsmitglied der European Digital Payments Industry Alliance (EDPIA) und der Open Finance Association (OFA) unterstützt Worldline den am 26. Oktober 2022 veröffentlichten Entwurf der EU-Verordnung für Echtzeitüberweisungen, der die Einführung wettbewerbsfähiger nationaler und europaweiter Zahlungslösungen erleichtern soll. Durch ihre Teilnahme an öffentlichen Diskussionen und den Austausch mit Marktteilnehmern trägt Worldline dabei aktiv zur Gesetzgebung bei.

Die von der EU vorgeschlagene Verordnung erfüllt die wichtigsten Anforderungen im Bereich des Eurozahlungsverkehrs, deren Umsetzung durch die Dienstleistungen und Produkte von Worldline unterstützt wird: die Bereitstellung nahtloser, sicherer Zahlungen auf nachhaltige und innovative Weise, damit europäische Bürger und Unternehmen vertrauenswürdige inländische und grenzüberschreitende Transaktionen durchführen können. Dabei begrüßt Worldline die Initiative der Kommission, bestehende Barrieren für den Einsatz sicherer, bequemer und schneller grenzüberschreitender Zahlungen abzubauen und die Nutzung digitaler Zahlungen für die Gesellschaft zu vereinfachen.

Der Entwurf der Verordnung sieht vier wesentliche Grundpfeiler vor, die künftig den Bedürfnissen des Marktes auf Banken-, Händler- und Verbraucherebene wirksam Rechnung tragen sollen:

  1. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Angebot von Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb eines bestimmten Zeitraums;
  2. Zahlungsdienstleister verpflichten sich, Euro-Echtzeitüberweisungen zu den gleichen Konditionen anzubieten wie klassische Überweisungen;
  3. Zahlungsdienstleister müssen die Übereinstimmung der IBAN mit dem Namen des Empfängers als Maßnahme zur Betrugsminimierung  überprüfen, um damit gleichzeitig das Vertrauen der Verbraucher in Echtzeitüberweisungen zu stärken;
  4. Verbesserung der Abwicklung von Euro-Echtzeitüberweisungen durch eine tägliche Überprüfung auf etwaige Risiken.

Worldline erwartet, dass der Gesetzesvorschlag noch vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament im April 2024 abgeschlossen sein wird. Nach Inkrafttreten der Gesetzgebung verbleiben den Banken dann nur sechs Monate bis zur Umsetzung der ersten Auflagen für Echtzeitüberweisungen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Banken in der Eurozone in der Lage sein, Echtzeitüberweisungen empfangen zu können. Gleichzeitig müssen innerhalb dieses Zeitraums auch die Vorgaben zur Gebühren- und Genehmigungsprüfung bei Echtzeitüberweisungen erfüllt werden. Innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Rechtsvorschriften müssen alle Banken im Euroraum darüber hinaus in der Lage sein, Echtzeitüberweisungen zu versenden. Innerhalb dieser zwölf Monate muss der IBAN-Abgleichdienst in Verbindung mit dem Versand von Sofortzahlungen angeboten werden können.

Ein gut funktionierender integrierter Zahlungsverkehrsmarkt mit wettbewerbsfähigen und innovativen Echtzeitüberweisungen bietet Vorteile für alle Beteiligten und kann dem gesamten Binnenmarkt von großem Nutzen sein. Er ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, auf neue Bedürfnisse im Zahlungsverkehr in der EU zu reagieren. Die bereits eingeleiteten Überlegungen zu einer möglichen Änderung der Verordnung über die Wirksamkeit von Abrechnungen (Settlement Finality Directive - SFD), die es ermöglichen würde, den Anwendungsbereich des aktuellen Vorschlags über Echtzeitüberweisungen auf Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute auszuweiten, werden die Einführung von Echtzeitüberweisungen als Standardzahlungsmethode weiter beschleunigen.

Worldline wird sich aktiv in die Diskussionen über die Verordnung mit Interessengruppen und Entscheidungsträgern einbringen und seine End-to-End-Echtzeitüberweisungsdienste als Teil der aktuellen Marktentwicklung anbieten. Von der Auslösung von Zahlungen und Channel-Lösungen, die dem Endkunden unmittelbar Vorteile verschaffen, bis hin zu Back-Office-Verarbeitung und Clearing & Settlement, verfügt Worldline über die einzigartige Erfahrung und die Technologien, die gesamte Wertschöpfungskette für Echtzeitüberweisungen, gegebenenfalls auch in Kombination mit beispielsweise Open Banking, abzudecken.

Bei Fragen zur Gesetzgebung und Politik wenden Sie sich bitte an Emőke Péter, Deputy Head of Public and Regulatory Affairs. Für geschäftliche Anfragen wenden Sie sich bitte an uns.

Sheri Brandon

Chief Market Officer, Northern & Western Europe, Worldline
Sheri currently is the Chief Market Officer for the Northern and Western region within Worldline Financial Services and has been with the company since 2020. Sheri has been in payments her whole career and was at the base of shaping the rulebooks for Sepa payments and the cards framework. Sheri holds a BSc in computer science and is a strong believer that technology makes everything better and that this has been the big driver in shaping the payments industry to where it is today.