EU-Frist für Instant Payments: Countdown für die Umsetzung

10 / 11 / 2023

Im November 2023 wurde ein wichtiger Meilenstein in Bezug auf die bevorstehende Verordnung über Instant Payments in der EU erreicht. Der Rat und das Europäische Parlament haben eine politische Einigung über den Vorschlag für Instant Payments erzielt. Dieser Text wird in den kommenden Wochen vom Parlament und vom Rat formell verabschiedet.

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Nach der Veröffentlichung des Legislativvorschlags durch die Kommission im Oktober letzten Jahres fanden intensive Trilog-Gespräche und Verhandlungen statt. Als Gründungsmitglied der European Digital Payments Industry Alliance (EDPIA) und der Open Finance Association (OFA) freut sich Worldline, zu diesem Prozess beigetragen und aktiv an öffentlichen Konsultationen und dem politischen Austausch mit Entscheidungsträgern teilgenommen zu haben. Diese Vereinbarung schließt ein entscheidendes Kapitel für die Zahlungsverkehrsbranche und markiert den Beginn einer neuen Erfolgsgeschichte: Instant Payments werden für Banken in der EU verpflichtend und europäische Bürger und Unternehmen werden von den Vorteilen profitieren, die Instant Payments bieten.

Ein zentraler Aspekt der Verordnung ist die Änderung der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen. Die Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen schließt derzeit Zahlungs- und E-Geld-Institute vom direkten Zugang zu den benannten Zahlungssystemen aus und hindert Unternehmen daran, Lösungen anzubieten, die allen europäischen Unternehmen und Verbrauchern zugutekommen. Mit der Änderung erhält Worldline, wie andere Zahlungs- und E-Geld-Institute auch, direkten Zugang zur Infrastruktur der Zahlungssysteme. Dieser Zugang wird die Einführung von Instant Payments als Zahlungsmittel im Einzelhandel beschleunigen. Als führender europäischer Abwickler von Sofortzahlungen seit deren Einführung im Jahr 2017 wird Worldline eine größere Rolle in der sich entwickelnden Landschaft zu spielen.

Um reibungslose und sichere Sofortzahlungen für Verbraucher, Banken und Händler zu gewährleisten, hat die Kommission vier zentrale Säulen der Verordnung skizziert:

1.      Verbindliche Einführung von Euro-Sofortüberweisungen, indem Zahlungsdienstleister, die reguläre Überweisungen in Euro anbieten, verpflichtet werden, innerhalb eines bestimmten Zeitraums auch eine Sofortüberweisungsversion anzubieten.

2.      Erschwinglichkeit von Euro-Sofortüberweisungen, indem Zahlungsdienstleister verpflichtet werden, für Euro-Sofortüberweisungen nicht mehr zu verlangen als für eine normale, nicht sofortige Überweisung in Euro.

3.      Stärkung des Vertrauens in Sofortzahlungen durch die Verpflichtung der Zahlungsdienstleister, die Übereinstimmung von IBAN und Empfängernamen zu überprüfen, um Betrug zu verhindern. Diese Anforderung soll auch für normale Überweisungen gelten.

4.      Beseitigung von Reibungsverlusten bei der Abwicklung von Euro-Sofortüberweisungen durch eine tägliche Sanktionsprüfung für die Nutzer anstelle einer Transaktionsprüfung.

Im Euroraum müssen die Banken innerhalb von 9 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung in der Lage sein, Sofortüberweisungen zu empfangen, wobei die Preisgestaltung und die Sanktionsprüfung auf der Grundlage von Unternehmen ebenfalls in Kraft sein müssen. Die Banken haben 18 Monate Zeit, um sicherzustellen, dass ihre Systeme in der Lage sind, den Versand von Sofortüberweisungen zu erleichtern und die Überprüfung von IBAN-Namen zu unterstützen. Für Nicht-Euro-Banken gilt eine längere Frist von 33 Monaten für den Empfang von Sofortzahlungen und von 39 Monaten für den Versand von Sofortzahlungen, ebenfalls in Verbindung mit den oben genannten Anforderungen. Zahlungsdienstleister (PSP), die keine Banken sind, haben 36 Monate Zeit, um Sofortzahlungen zu empfangen und zu versenden. Die fristgerechte Erfüllung dieser Verpflichtungen ist entscheidend, um Strafzahlungen zu vermeiden. Die endgültige Fassung der Verordnung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Abgesehen von diesem wichtigen Schritt, der den sofortigen Zahlungsverkehr in der EU für die europäischen Bürger und Unternehmen zur neuen Normalität werden lässt, wird die Zahlung, die ein wesentlicher Bestandteil jeder Art von Vertrag oder Verpflichtung zwischen zwei Parteien ist, mehr denn je zu einer Ware und einem neuen Mittel zur Schaffung von Mehrwert. Die Tatsache, dass die Echtzeit-Dimension für eines der weltweit wichtigsten Überweisungssysteme obligatorisch wird, weist den Weg in die Zukunft. Die aktuelle Verordnung und ihre erfolgreiche Umsetzung in der Finanzindustrie ist ein Gründungsakt für das, was im globalen Zahlungsverkehr geschehen wird, angefangen bei den grenzüberschreitenden Zahlungen. Grenzüberschreitende Zahlungen werden komplexer, aber auch schneller.

Der Entwicklungsplan von Worldline fügt sich nahtlos in die Verordnung und den erwarteten Anstieg des Transaktionsvolumens ein. Worldline ist derzeit der größte europäische Abwickler von Instant Payments mit durchschnittlich mehr als 2 Millionen Instant Payments pro Tag. Von der Zahlungsinitiierung und Kanallösungen, die dem Endkunden direkt zugutekommen, bis hin zur Backoffice-Verarbeitung und Clearing & Settlement verfügt Worldline über die einzigartige Fähigkeit, die gesamte Wertschöpfungskette für Instant Payments, auch in Kombination mit z.B. Open Banking, abzudecken.

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Offizielle Pressemitteilungen zu obigem Thema:

·        Parlament: Agreement reached on more accessible instant payments in euros

·        Rat: Instant payments: Council and Parliament reach provisional agreement

 

Bei Fragen zu Gesetzgebung und Politik stehen Ihnen Emőke Péter, Head of European Public and Regulatory Affairs, und für geschäftliche Fragen mailto:sales-fs@worldline.com zur Seite.

Sheri Brandon

Chief Market Officer Nord-und Westeuropa