Bewältigung der Herausforderungen der Verordnung zur Überprüfung des Namens des Zahlungsempfängers (IBAN)

29 / 04 / 2024

Die IBAN-Namensprüfung, ein wesentlicher Bestandteil der Gesetzgebung der Europäischen Kommission zu Sofortzahlungen (Instant Payments), muss mehrere Herausforderungen meistern, um erfolgreich zu sein. Lassen Sie uns einen Blick auf die wichtigsten Herausforderungen werfen.

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Die Finanzlandschaft entwickelt sich rasant weiter, ebenso wie die Vorschriften, die sie regeln. Eine dieser Vorschriften, mit denen sich die Banken auseinandersetzen müssen, ist der Abgleich der IBAN mit dem Namen des Zahlungsempfängers im Rahmen der Instant Payment Regulierung.

In unserem letzten Blogbeitrag haben wir die Motivation und die Vorteile dieser neuen Funktionalität für Endnutzer und Banken erläutert. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Regulatoren und die Banken jedoch noch größere Herausforderungen meistern. In diesem Blog werden wir uns mit den wichtigsten Herausforderungen im Zusammenhang mit der neuen Verordnung befassen.

 

Scheme und Spezifikation:

Die Überprüfung der IBAN des Zahlungsempfängers bringt eine Reihe technischer Herausforderungen mit sich, die die Banken bewältigen müssen, um die Anforderungen zu erfüllen und diesen Dienst einzuführen. Ein eigenes Scheme wird hierfür die rechtlichen und technischen Regeln für die teilnehmenden Institute festlegen. Eine der wichtigsten Aufgaben eines solchen Schemes ist auch die möglichst exakte Definition der technischen Schnittstelle, über die die Banken die erforderlichen Informationen bereitstellen. Wir hoffen, dass die Regulatoren hierbei auch von den Erfahrungen aus der PSD2 lernen, indem sie diese Spezifikation konkreter und präskriptiver gestalten, um einen massiven Implementierungs- und Integrationsaufwand zu vermeiden.

 

Bereitstellung von Informationen:

Die wichtigste Voraussetzung für den Erfolg dieser neuen Überprüfung ist, dass die Bank des Zahlungsempfängers die IBAN des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers abgleicht. Diese Checks müssen von allen Empfängerbanken zur Verfügung gestellt werden, damit die Bank des Zahlenden ihrer Verpflichtung nachkommen kann, um den Zahlenden diese Prüfung anbieten zu können. Wird die Prüfung von einer Bank nicht zur Verfügung gestellt, wird die Haftung von eventuellen Zahlungsausfällen auf die Bank des Begünstigten übergehen. Eine weitere organisatorische Herausforderung ist der Umgang mit Disputen. Da keine zentrale Kontrollstelle vorgesehen ist, bleibt die Frage, wie die Bank des Zahlers die Nichtlieferung oder Falschlieferung der Prüfung nachweisen und die Haftungsumkehr geltend machen kann.

 

Haftung für Daten:

Der Datenaustausch im Rahmen der IBAN-Empfängerprüfung wirft auch Fragen zur Datensicherheit, dem Datenschutz und der Haftung auf. Die Banken müssen sicherstellen, dass robuste Datenschutzmaßnahmen vorhanden sind, um den sensiblen Charakter der gelieferten Zahlungsinformationen zu schützen. Es müssen klare Richtlinien für die Weitergabe, Speicherung und Verwendung von Daten festgelegt werden, um das Risiko von Datenschutzverletzungen und möglichen rechtlichen Konsequenzen zu minimieren. Darüber wird es Regelungen für den Fall geben, dass die Daten der Empfängerbanken fehlerhaft oder veraltet sind. Auch hier kommt es dann zu einer Haftungsverlagerung (mit der gleichen Herausforderung einer Umsetzung, wie im letzten Punkt beschrieben).

 

Gewährleistung der Interoperabilität:

Eine der größten Herausforderungen ist die Reichweite der IBAN-Namensprüfung. Die Verpflichtung der Bank des Auftraggebers, diese Funktion für alle Überweisungen (nicht nur der Echtzeitüberweisungen) zur Verfügung zu stellen, kann nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn die Bank des Auftraggebers Zugang zu (potenziell) allen europäischen (Empfänger-)Banken hat. Die Schaffung eines solchen Netzwerkes ist ein gewaltiges Unterfangen, da ein solches Netzwerk heute noch nicht existiert. Wegen der großen Anzahl von PSPs ist es sicher, dass ein solches Netzwerk nicht von einem einzelnen Anbieter aufgebaut, sondern nur als gemeinschaftliche Anstrengung bewältigt werden kann. Dies unterstreicht die Bedeutung der Interoperabilität zwischen den verschiedenen Anbietern, die für eine erfolgreiche Umsetzung entscheidend ist. Die Standardisierung von Datenformaten, APIs, Protokollen und Geschäftsregeln ist unerlässlich, um eine kosteneffiziente Integration, eine nahtlose Kommunikation und einen reibungslosen Datenaustausch zwischen diesen Anbietern zu gewährleisten. Die konstruktive Zusammenarbeit und offene Kommunikation zwischen den Anbietern ist entscheidend für die Interoperabilität und eine reibungslose Nutzererfahrung.

 

Vollständigkeit der Anbindung (Vermeidung von „Rosinenpicken“):

Betrachtet man die derzeitige Installation ähnlicher Dienste in ganz Europa, so besteht die Gefahr, dass die Anbieter ihre Dienste nur an große und mittelgroße Banken anschließen und viele kleinere Institute außen vor lassen. Dieses Situation schränkt neben ungleichen Wettbewerbsbedingungen (Kostenfaktor), auch die Umsetzung und Wirksamkeit der Verordnung ein. Die Regulierungsbehörden sollten hier eng mit dem Bankensektor zusammenarbeiten, um eine breite Akzeptanz und Abdeckung zu fördern.

 

Fazit:

Die neue Verordnung zur Überprüfung der IBAN des Zahlungsempfängers stellt für die europäischen Banken sowohl eine Chance als auch eine Herausforderung dar. Da sich die Finanzlandschaft ständig weiterentwickelt, müssen die Banken flexibel und anpassungsfähig sein, um neue Vorschriften und Technologien zu übernehmen. Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden, Branchenvertretern und Technologieanbietern ist von entscheidender Bedeutung, um die mit dieser Verordnung verbundenen Herausforderungen wirksam zu bewältigen.

Profile Henrik Hodam

Henrik Hodam

Senior Product Manager Open Banking, Worldline
Henrik Hodam has been working for Worldline since 2001 and has experience in mobile and digital, as well as in the payments, banking and telecom industry. As Senior Product Manager in Open Banking, Henrik is responsible for Account-to-Account Payments, Verification of Payee and SEPA Proxy Lookup service.